Betreff: Feststellung von Steuerverstößen und Anordnung von Strafmaßnahmen
1.
Im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung bei Ihrem Unternehmen wurden Verstöße gegen die Vorschriften der Abgabenordnung (§§ 153 ff. AO) festgestellt. Die Prüfung ergab Unregelmäßigkeiten bei der steuerlichen Erfassung von Geschäftsvorfällen.
2.
Gemäß § 194 der Abgabenordnung sind Sie verpflichtet, innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang dieser Mitteilung folgende Unterlagen beim zuständigen Finanzamt einzureichen:
📋 Erforderliche Unterlagenliste
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Referenznummer: BMF-ST-2024-8271
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3.
Bei Nichtbefolgung dieser Aufforderung innerhalb der gesetzten Frist behalten wir uns die Einleitung weiterer rechtlicher Schritte gemäß § 329 AO vor, einschließlich der Verhängung von Zwangsgeldern.
Christian Lindner
Bundesminister der Finanzen
Bundesminister der Finanzen